| Datum | Anmeldeschluss (Zahlungseingang) | Gebühr | Prüfungsort |
|---|---|---|---|
| 06.02.2026 | 22.01.2026 | 25 € | Marburg (HE) |
| 13.02.2026 | 28.01.2026 | 25 € | Marburg (HE) |
| 27.02.2026 | 11.02.2026 | 25 € | Marburg (HE) |
| Datum | Anmeldeschluss (Zahlungseingang) | Gebühr | Prüfungsort |
|---|---|---|---|
| 14.02.2026 | 30.01.2026 | 190 € | Marburg |
| 28.03.2026 | 06.03.2026 | 190 € | Marburg |
| Datum | Anmeldeschluss (=Zahlungseingang) | Gebühr Komplettprüfung | Gebühr Teilprüfung | Prüfungsort |
|---|---|---|---|---|
| 11.04.2026 | 20.03.2026 | 220 € | 180 € | Marburg |
| 30.05.2026 | 14.05.2026 | 220 € | 180 € | Marburg |
| 11.07.2026 | 25.06.2026 | 220 € | 180 € | Marburg |
| 22.08.2026 | 06.08.2026 | 220 € | 180 € | Marburg |
Bitte beachten Sie:
. Die Auswertung der Prüfung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.
. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die zur Prüfung angemeldet sind, aber aus Gründen, die sie nachweislich nicht selbst zu vertreten haben, nicht teilnehmen können, wird die Prüfungsgebühr bei Vorlage des entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest, Gerichtstermin) abzüglich der bereits entstandenen und nicht erstattungsfähigen Kosten erstattet.
. Bei der Nichtteilnahme ohne einen entsprechenden Nachweis wird die Prüfungsgebühr nicht erstattet.
. Für die Nicht-Teilnahme am mündlichen bzw. schriftlichen Teil gibt es keine Kostenerstattung. Der volle Betrag muss unabhängig vom Umfang der Prüfung immer bezahlt werden.
. Sofern Sie nur den mündlichen oder den schriftlichen Teil der Prüfung ablegen, weil Sie den anderen Teil bestanden haben und ihn anerkennen lassen möchten, zahlen Sie lediglich € 180,00
Hier können Sie sich anmelden.
Unsere Empfehlung:
Für das Bestehen dieser Prüfung empfehlen wir Ihnen, vorher einen Vorbereitungskurs zu besuchen.
| Datum | Anmeldeschluss (=Zahlungseingang) | Gebühr Komplettprüfung | Gebühr Teilprüfung | Prüfungsort |
|---|---|---|---|---|
| 11.04.2026 | 20.03.2026 | 220 € | 180 € | Marburg |
| 30.05.2026 | 14.05.2026 | 220 € | 180 € | Marburg |
| 11.07.2026 | 25.06.2026 | 220 € | 180 € | Marburg |
| 22.08.2026 | 06.08.2026 | 220 € | 180 € | Marburg |
Bitte beachten Sie:
. Die Auswertung der Prüfung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.
. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die zur Prüfung angemeldet sind, aber aus Gründen, die sie nachweislich nicht selbst zu vertreten haben, nicht teilnehmen können, wird die Prüfungsgebühr bei Vorlage des entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest, Gerichtstermin) abzüglich der bereits entstandenen und nicht erstattungsfähigen Kosten erstattet.
. Bei der Nichtteilnahme ohne einen entsprechenden Nachweis wird die Prüfungsgebühr nicht erstattet.
. Für die Nicht-Teilnahme am mündlichen bzw. schriftlichen Teil gibt es keine Kostenerstattung. Der volle Betrag muss unabhängig vom Umfang der Prüfung immer bezahlt werden.
. Sofern Sie nur den mündlichen oder den schriftlichen Teil der Prüfung ablegen, weil Sie den anderen Teil bestanden haben und ihn anerkennen lassen möchten, zahlen Sie lediglich € 180,00
Hier können Sie sich anmelden.
Unsere Empfehlung:
Für das Bestehen dieser Prüfung empfehlen wir Ihnen, vorher einen Vorbereitungskurs zu besuchen.
| Datum | Anmeldeschluss (=Zahlungseingang) | Gebühr Komplettprüfung | Gebühr Teilprüfung | Prüfungsort |
|---|---|---|---|---|
| 11.04.2026 | 20.03.2026 | 220 € | 180 € | Marburg |
| 30.05.2026 | 14.05.2026 | 220 € | 180 € | Marburg |
| 11.07.2026 | 25.06.2026 | 220 € | 180 € | Marburg |
| 22.08.2026 | 06.08.2026 | 220 € | 180 € | Marburg |
Bitte beachten Sie:
- Die Auswertung der Prüfung dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.
- Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die zur Prüfung angemeldet sind, aber aus Gründen, die sie nachweislich nicht selbst zu vertreten haben, nicht teilnehmen können, wird die Prüfungsgebühr bei Vorlage des entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest, Gerichtstermin) abzüglich der bereits entstandenen und nicht erstattungsfähigen Kosten erstattet.
- Bei der Nichtteilnahme ohne einen entsprechenden Nachweis wird die Prüfungsgebühr nicht erstattet.
- Für die Nicht-Teilnahme am mündlichen bzw. schriftlichen Teil gibt es keine Kostenerstattung. Der volle Betrag muss unabhängig vom Umfang der Prüfung immer bezahlt werden.
- Sofern Sie nur den mündlichen oder den schriftlichen Teil der Prüfung ablegen, weil Sie den anderen Teil bestanden haben und ihn anerkennen lassen möchten, zahlen Sie lediglich € 180,00
Hier können Sie sich anmelden.
Unsere Empfehlung:
Für das Bestehen dieser Prüfung empfehlen wir Ihnen, vorher einen Vorbereitungskurs zu besuchen.
Hier finden Sie von uns angebotene Vorbereitungskurse (Schriftlicher Ausdruck)
| Datum | Anmeldezeitraum | Gebühr | Prüfungsort |
|---|---|---|---|
| 25.04.2026 | 05.01.2026 - 13.03.2026 | Über G.A.S.T bezahlbar | Marburg |